PFLICHTPRAKTIKUM |
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Zwischen 3. und 4. Jahrgang der HLW sind die Schüler verpflichtet, im Rahmen eines 12-wöchigen Ferialpraktikums in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialwesens, insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Service, Etage, in Firmen oder Banken einen Einblick in die Berufsrealität zu erhalten. Ziel dieses Praktikums ist es, die bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und diese zu erweitern und zu ergänzen. Kurzbericht von den Praktikas im Sommer 2010 Ein Praktikum in der FW ist nicht verpflichtend vorgeschrieben, kann aber zwischen 2. und 3. Klasse wahlweise absolviert werden.
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Ein besonderer Anreiz für die angehenden Praktikanten besteht immer wieder darin das Ferialpraktikum im Ausland zu absolvieren. |
Nähere Infos:.............. |