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Befähigungsnachweis: Nach den neuen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes ist das Prüfungszeugnis, mit dem der erfolgreiche Abschluss einer mittleren oder höheren berufsbildenden Schule nachgewiesen wird, äquivalent mit der Abschlussprüfung in einem Lehrberuf. (=Befähigungsnachweis) Außerdem entfällt für diese Absolventen nach der neuen Gewerbeordnung für die selbständige Ausübung eines Gewerbes die Unternehmerprüfung. Mögliche Berufsfelder nach Abschluss der Ausbildung:
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